Notare

Notare gehören zum öffentlichen Amt und sind vor allem dafür verantwortlich Rechtliche Vorgänge zu beurkunden, doch gehören auch noch andere Aufgaben zu ihrem Gebiet. Notare müssen der Deutschen Staatsangehörigkeit zu gehören und müssen unparteiisch sowie auch unabhängig sein. Für ihre Arbeitet unterliegen sie der so genanten Verschwiegenheitspflicht.

Es gibt Hauptberufliche Notare sowie auch Anwaltsnotare, die sich in einigen Dingen voneinander unterscheiden. So darf ein Hauptberuflicher Notar keine andere Tätigkeit ( Nebenberuf ) ohne Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde annehmen, ein Anwaltsnotar hingegen darf auch als Rechtsanwalt, Steuerberater, Patentanwalt oder auch Wirtschaftsprüfer tätig sein.

Wenn man hauptberuflicher Notar werden möchte, muss man sich bei der zuständigen Landesjustizverwaltung bewerben und bevor man selbstständig als Notar arbeiten darf wird man zunächst einem anderen Notar, für ungefähr drei Jahre, als Notarassessor, von der Notarkammer zugewiesen.

Damit ein Anwalt auch noch Notare werden kann muss er vorerst fünf Jahre, beziehungsweise drei ununterbrochene Jahre, Berufserfahrung vorweisen können. Des weitern verläuft dann alles genau so wie bei dem hauptberuflichen Notar.

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Notare verlangen für ihre Aufwendungen eine Gebühr, die jedoch an eine ganz bestimmte Kostenordnung gebunden sind und dürfen nicht verändert werden.

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