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Notare gehören zum öffentlichen Amt und sind vor allem
dafür verantwortlich Rechtliche Vorgänge zu beurkunden,
doch gehören auch noch andere Aufgaben zu ihrem Gebiet. Notare
müssen der Deutschen Staatsangehörigkeit zu gehören
und müssen unparteiisch sowie auch unabhängig sein. Für
ihre Arbeitet unterliegen sie der so genanten Verschwiegenheitspflicht.
Es gibt Hauptberufliche Notare sowie auch Anwaltsnotare, die sich
in einigen Dingen voneinander unterscheiden. So darf ein Hauptberuflicher
Notar keine andere Tätigkeit ( Nebenberuf ) ohne Zustimmung
der jeweiligen Aufsichtsbehörde annehmen, ein Anwaltsnotar
hingegen darf auch als Rechtsanwalt, Steuerberater, Patentanwalt
oder auch Wirtschaftsprüfer tätig sein.
Wenn man hauptberuflicher Notar werden möchte, muss man sich
bei der zuständigen Landesjustizverwaltung bewerben und bevor
man selbstständig als Notar arbeiten darf wird man zunächst
einem anderen Notar, für ungefähr drei Jahre, als Notarassessor,
von der Notarkammer zugewiesen.
Damit ein Anwalt auch noch Notare werden kann muss er vorerst fünf
Jahre, beziehungsweise drei ununterbrochene Jahre, Berufserfahrung
vorweisen können. Des weitern verläuft dann alles genau
so wie bei dem hauptberuflichen Notar.
Hier gibt es weitere Infos und
sonstiges ! Beim Kauf einer Wohnung / Immobilien wird eine Grundschuld
eingetragen !
Notare verlangen für ihre Aufwendungen eine Gebühr, die
jedoch an eine ganz bestimmte Kostenordnung gebunden sind und dürfen
nicht verändert werden.
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